Das steuerliche und kommunalrechtliche Umfeld der öffentlichen Hand und ihrer Unternehmen hat in den letzten Jahren stark an Komplexität zugenommen. Es zeigt sich, dass besonders in diesem Bereich Generalistentum nicht mehr ausreichend ist, sondern vielmehr eine klare Spezialisierung unumgänglich ist.

Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner (BKP) ist seit Jahren auf Prüfungs- und Beratungsleistungen für die öffentliche Hand und ihre Unternehmen spezialisiert und genießt das Vertrauen vieler Kommunen, Kreise sowie vieler Unternehmen und Einrichtungen. Wir verstehen uns als Partner unserer Mandanten und erarbeiten in enger Abstimmung individuelle Lösungen für Ihre spezifische Fragestellungen.

UNSERE LEISTUNGEN

Wirtschaftspruefung
Wirtschaftsprüfung
Geprüfte Sicherheit bedeutet für unsere Mandanten, deren Gesellschafter, Aufsichtsgremien, Geschäftsleitungen und die interessierte Öffentlichkeit ein zusätzliches Maß an Vertrauen in unser Prüfungsurteil.
Steuerberatung
STEUERBERATUNG
Wir unterstützen Sie bei allen aktuellen Herausforderungen des Steuerrechts und bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten, wie Erklärungs-, Anzeige-, Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten.
Risk-Advisory-Services
Risk Advisory Services
Durch die Anwendung eines einheitlichen und integrierten Ansatzes kann bereits mit geringem Aufwand die Sicherheit erhöht und schwerwiegende Probleme für das Unternehmen abgewendet werden.
Rechtsberatung
RECHTSBERATUNG
Mit einem großen Erfahrungshintergrund als Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmer beraten wir Sie seit vielen Jahren zielgerichtet, fachübergreifend und umsetzungsstark.
Unternehmensberatung
UNTERNEHMENSBERATUNG
Wir beraten Ihr Unternehmen, als wäre es unser eigenes. Dabei liegt unser Schwerpunkt, gemäß unserer eigenen Tradition, in der Unterstützung des Mittelstands. Wir liefern Ihnen konkrete Handlungsvorschläge mit individuellen Leistungspaketen.
Public-Sector
PUBLIC SECTOR
Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand sowie der Gebietskörperschaften selbst unterliegen hinsichtlich ihrer Aufgabenwahrnehmung - dem zielgerichteten, effizienten und abgesicherten Einsatz ihrer Ressourcen - einer besonderen Verantwortung.
Non-Profit-Mandanten
NON-PROFIT-SECTOR
Durch Verbesserung der Organisations- und Ablaufstrukturen lassen sich vielfach Kosteneinsparungen und erhöhte Auslastungen erzielen, die einen Fortbestand der gemeinnützigen Einrichtungen zu ermöglichen helfen.

AKTUELLE THEMEN

Taxifahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nur mit Entfernungspauschale absetzbar

Die arbeitstäglichen Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sind grundsätzlich pauschal für jeden vollen Entfernungskilometer anzusetzen, und zwar unabhängig davon, welches Verkehrsmittel genutzt wird. Derzeit ist für die ersten 20 Entfernungskilometer ein Wert i.H.v. EUR 0,30 und ab dem 21. Entfernungskilometer ein Wert i.H.v. EUR 0,35 (Veranlagungszeitraum 2021) bzw….

Entgelt für Autokennzeichenwerbung ist Arbeitslohn

Zum Arbeitslohn gehören neben Löhnen und Gehältern auch andere Bezüge und Vorteile, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden, also durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst sind. Irrelevant ist, ob es sich dabei um laufende oder um einmalige Bezüge handelt und ob ein Rechtsanspruch auf sie…

Details der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – Update

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seiner Entscheidung vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) zur Pflicht der Arbeitgeber, die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu erfassen (wir berichteten), für einen Paukenschlag gesorgt. Nun wurden die Gründe dieser wegweisenden Entscheidung veröffentlicht. Sie geben Aufschluss über Details, wie ein Arbeitszeiterfassungssystem auszugestalten ist. Die wichtigsten Details im…

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