Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Sonderprüfungen
Unternehmensbewertung
Prüfung von Risikofrüherkennungs- und Compliance-Systemen
Externe Qualitätskontrolle
Wirtschaftsprüfung auf einen Blick
Geprüfte Qualität
Für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzliche Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchführen, ist eine regelmäßige externe Qualitätskontrolle (Peer-Review) verpflichtend vorgeschrieben. WP-Praxen, die gesetzliche Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 319a HGB) durchführen, sind darüber hinaus nach § 62b WPO verpflichtet, sich einer Inspektion durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) zu unterziehen.
Mit Datum vom 14.12.2017 haben wir bereits zum fünften Mal in Folge eine wirksame Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Qualitätskontrolle nach § 57a WPO a.F. erhalten. Die Kommission für Qualitätskontrolle bei der Wirtschaftskammer hat beschlossen, dass die nächste externe Qualitätskontrolle bei BKP bis zum 14.12.2023 erfolgt sein muss.
Unseren hohen Qualitätsansprüchen zufolge gab es bisher keinerlei Beanstandungen durch die externe Qualitätskontrolle. Nicht zuletzt ist dies Ausfluss der Tatsache, dass wir die gesetzlichen Vorgaben ernst nehmen, und allein drei unserer Partner selbst auch zugelassene Prüfer für Qualitätskontrolle sind (Björn Eisenberg, Armin Kroniger, Ute Börner).
Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Der Kernbereich der Wirtschaftsprüfung ist durch die Vorbehaltsaufgaben der Wirtschaftsprüfer geprägt.
- Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen gesetzlich prüfungspflichtiger Unternehmen
- freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen und Buchführung
- Prüfung kommunaler Jahres- und Gesamtabschlüssen nach landesgesetzlichen Vorschriften
- Prüfung von Jahresabschlüssen nach internationalen Standards sowie
- Beratung bei Umstellung der Berichterstattung oder Rechnungslegung auf IFRS
Gerade wenn es um komplexe Bilanzierungsthemen geht, unterstützen wir Sie bei der Konzeption der optimalen Lösung. So können Sie unsere Anregungen und Vorschläge kurzfristig im Rahmen Ihrer Bilanzierung und Bewertung umsetzen.
Wir legen besonderen Wert auf die fortlaufende Kommunikation der Prüfungsergebnisse. Bilanzpolitische Möglichkeiten diskutieren wir mit Ihnen im Hinblick auf die Folgen für die Innen- und Außenwirkung der bilanzierenden Einheit und ihrer Anteilseigner.
Im Prüfungsteam gehört neben dem Wirtschaftsprüfer immer auch ein erfahrener Steuerberater und im Bedarfsfall ein Rechtsanwalt aus unserem Partnerteam dazu, so dass sämtliche Themen und Anliegen auf höchster Ebene durch uns betreut werden.
Sonderprüfungen
Insbesondere im kommunalen Umfeld sind eine Reihe von Sonderprüfungen obligatorisch. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in allen anfallenden Bereichen, insbesondere:
- Energiewirtschaftliche Prüfungen nach EEG und KWKG
- Prüfungen grüner Punkt (DSD)
- Verkehrswirtschaftliche Prüfung
- Prüfungen nach § 53 HGrG, Prüfung von Trennungsrechnungen
- Zuschuss-/Mittelverwendungsprüfungen
- Geschäftsführungs- und Vertragsprüfungen
- Prüfungen nach MaBV
- IT-Revision
- Interne Revision: Analyse der internen Kontrollsysteme und des Risikomanagements
- Sonderprüfungen nach AktG, GmbHG, UmwG (u.a. Gründung, Verschmelzung, Spaltung, Umwandlung, Kapitalerhöhung)
- Unternehmensbewertungen
- Unterschlagungs- und Compliance-Prüfungen
Unsere Wirtschaftsprüfer stehen Ihnen zudem beim Aufbau eines modernen Controllings und weiteren betriebswirtschaftlichen Fragestellungen beratend zur Seite.
Prüfung von Risikofrüherkennungs- und Compliance-Systemen
Die Irritationen im Rahmen der Finanzmarktkrise und auch der EURO-Krise haben erneut die Fragen nach der Einrichtung von Risikofrüherkennungs- und Compliance-Systemen sowie ihrer Einhaltung und Prüfung in den Vordergrund der Diskussionen gerückt.
Dolose Handlungen (Fraud) und Verstöße gegen Compliance-Regeln führen nicht nur zu unmittelbaren Vermögensschäden, sondern können auch durch Vertrauensverluste bei Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Kapitalgebern zu einer erheblichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens führen.
Aufgrund unserer Tätigkeit in einer Vielzahl von Unternehmen sind wir in der Lage, Gestaltungsempfehlungen auszusprechen und entsprechende Systemprüfungen vorzunehmen, die den Gesellschaftern, Aufsichtsgremien und Geschäftsführungen eine zusätzliche Absicherung für die ordnungsmäßige Wahrnehmung ihrer Aufgaben geben.
Externe Qualitätskontrolle
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften müssen sich mit Ihrem Qualitätssicherungssystem einer externen Qualitätskontrolle (Peer Review) unterziehen, wenn sie gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen. Der Peer Review dient der Überwachung, ob die Regelungen zur Qualitätssicherung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Berufssatzung eingehalten werden. Die Qualitätskontrolle wird durch bei der Wirtschaftsprüferkammer registrierte Berufsangehörige (Prüfer für Qualitätskontrolle) durchgeführt. Unsere Gesellschaft ist als Prüfer für Qualitätskontrolle bei der WPK registriert. Für die Durchführung des Peer Review stehen wir Ihnen mit einem erfahrenen und kompetenten Team zur Verfügung. Der Peer Review wird durch die nachfolgenden als Prüfer für Qualitätskontrolle registrierte Wirtschaftsprüfer durchgeführt, die Partner unserer Gesellschaft sind.