Wirtschaftsprüfung
Beratung
Steuerberatung
Rechtsberatung
Betriebswirtschaftliche Beratung
Energiewirtschaft
Compliance-Systeme
Service
Unser Public-Sector-Netzwerk
Public Sector auf einen Blick
Wirtschaftsprüfung
Der Gesetzgeber bringt in § 107 GO NW unter Bezug auf § 53 HGrG die besondere Bedeutung der Wirtschaftsprüfung für die ordnungsgemäße Organisation und Durchführung öffentlicher Aufgaben in Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand zum Ausdruck.
Durch die von uns durchgeführten Prüfungen und eine qualifizierte Berichterstattung über unsere Prüfungsergebnisse unterstützen wir Betriebsleitungen, Geschäftsführungen und Vorstände, aber auch die Gesellschafter und Aufsichtsgremien bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung insbesondere in folgenden Bereichen:
- Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen nach HGB, IFRS, NKF, EigVO
- Sonderprüfungen im Verkehrsbereich nach § 45a PBefG, § 148 SGB IX, Trennungsrechnungen/ Verwendungsnachweise nach VO 1370/2009
- Prüfungen im Energiebereich nach EEG, KWKG und EnWG (Unbundling)
- Zuwendungs- und Mittelverwendungsprüfungen
- Prüfung von Risikofrüherkennungs- und Compliance-Systemen
- IT-Systemprüfunge
Beratung
Die Einrichtungen, Körperschaften und Unternehmen der öffentlichen Hand unterliegen im Hinblick auf ihre Aufgabenstellung, ihren wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen einer Reihe von Spezialregelungen. Eine ganzheitliche Beratung bedarf daher eines umfassenden und qualifizierten Fachwissens, um zu innovativen Problemlösungen zu kommen, die auch vor der Finanzverwaltung und vor Aufsichtsbehörden Bestand haben.
Steuerberatung
Die Irritationen im Rahmen der Finanzmarktkrise und auch der EURO-Krise haben erneut die Fragen nach der Einrichtung von Risikofrüherkennungs- und Compliance-Systemen sowie ihrer Einhaltung und Prüfung in den Vordergrund der Diskussionen gerückt.
Dolose Handlungen (Fraud) und Verstöße gegen Compliance-Regeln führen nicht nur zu unmittelbaren Vermögensschäden, sondern können auch durch Vertrauensverluste bei Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Kapitalgebern zu einer Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens führen.
Aufgrund unserer Tätigkeit in einer Vielzahl von Unternehmen sind wir in der Lage, Gestaltungsempfehlungen auszusprechen und entsprechende Systemprüfungen vorzunehmen, die den Gesellschaftern, Aufsichtsgremien und Geschäftsführungen eine zusätzliche Absicherung für die ordnungsmäßige Wahrnehmung ihrer Aufgaben geben.
Rechtsberatung
Ausgehend von den Vorschriften der Gemeindeordnung unterliegen die Gestaltungen im Bereich der öffentlichen Hand einer Vielzahl ergänzender Spezialvorschriften. So bedürfen insbesondere die Fragen des:
- Vergaberechts, wie Inhouse-Vergabe oder Betrauungsakte
- (unzulässigen) öffentlichen Beihilferechts
- Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechtes
- Haushaltsrechts und der Gebührenkalkulation
- (ausufernden) Energiewirtschaftsrechts
einer juristischen Begleitung, um zu Lösungen zu kommen, die auch einer Prüfung durch Aufsichts- oder Steuerbehörden sowie durch Gerichte Stand halten. Neben unseren Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern stehen wir Ihnen mit unserer Breidenbach Rechtsanwälte GmbH und den dort ansässigen Fachjuristen besonders auch für rechtliche Fragestellungen zur Seite.
Betriebswirtschaftliche Beratung
Unserer Tätigkeitsschwerpunkte liegen hier in:
- Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchungen
- Beratung bei Unternehmenskauf/ -verkauf
- Unternehmensbewertungen, Due Diligence
- Kosten-Nutzen-Analysen
- Beratung von Ausgliederungen und Umgestaltungen, bei PPP-Modellen, aber auch bei Rekommunalisierungsprojekten
- Portfoliooptimierung und Risikomanagement bei der Energiebeschaffung
- Übergang der kommunalen Rechnungslegung von der Kameralistik auf NKF-Doppik
- Beratung und Aufstellung von NKF-Gesamtabschlüsssen
Energiewirtschaft
Die Liberalisierung der Energiemärkte hat zu einer Vielzahl neuer Herausforderungen geführt. Schwerpunkte unserer Beratung liegen hier in den Bereichen:
- Gestaltung des Unbundling nach EnWG
- Übergang auf das Zwei-Mandanten-Modell
- Netzentgeltgestaltung
- Portfoliooptimierung und Risikomanagement bei der Energiebeschaffung
Einrichtung von Risikofrüherkennungs- und Compliance-Systemen
Die Irritationen im Rahmen der Finanzmarktkrise, an denen auch dass öffentliche Bankensystem nicht ganz unbeteiligt war, haben erneut die Fragen nach der Einrichtung von Risikofrüherkennungs- und Compliance-Systemen sowie ihrer Einhaltung und Prüfung in den Vordergrund der Diskussionen gerückt.
Aufgrund unserer Tätigkeit in einer Vielzahl von Unternehmen sind wir in der Lage, Gestaltungsempfehlungen auszusprechen und entsprechende Systemprüfungen vorzunehmen, die den Gesellschaftern, Aufsichtsgremien und Geschäftsführungen eine zusätzliche Absicherung für die ordnungsmäßige Wahrnehmung ihrer Aufgaben geben.
Service
Aufgrund zunehmend erforderlicher Spezialisierung sowie unter Kostengesichtspunkten kann es für Sie sinnvoll sein, bestimmte Aufgabenstellungen an Dritte zu übertragen („Out-sourcing“). Wir bieten Ihnen Dienstleistungen insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Finanz- und Lohnbuchhaltung
- Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen
- Externes Controlling
- Wahrnehmung von Treuhandfunktionen zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitvereinbarungen
Aufgrund unserer Kenntnis der maßgeblichen Abläufe vermögen wir durch optimale Anpassungen an die betrieblichen Gegebenheiten den Abstimmungsaufwand bei der Aufgabenübernahme auf ein Minimum zu reduzieren.
Unser Public-Sector-Netzwerk
Wir arbeiten eng mit einer Reihe von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aus dem ganzen Bundesbebiet zusammen, die wie wir einen einen der Schwerpunkte ihrer Tätigkeit im Bereich Public-Sector gesetzt haben. Dies ermöglicht uns im Rahmen spezieller Arbeitskreise und Kompetenzzentren einen intensiven Erfahrungsaustausch zu Fragen des Public-Sector-Bereiches.