Steuergestaltung
Vertretung in streitigen Verfahren
Unternehmensnachfolge
Erbschaftssteuern und Erbschaftsteuerplanung
Nationale und internationale Fallgestaltungen
Steuerstrafrechtliche Beratung, Selbstanzeige
Deklarationsberatung
Buchführung
Lohnabrechnungen
Steuerberatung auf einen Blick
Deklarationsberatung
Wir unterstützen Sie bei allen aktuellen Fragen des Steuerrechts und bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten, wie Erklärungs-, Anzeige-, Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten. Unser Leistungsangebot umfasst auch die Durchführung Ihrer laufenden Buchführungsarbeiten, genauso wie die Betreuung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
Buchführung und Lohnabrechnungen
Ein erfahrenes Team mit eigener fachlicher Leitung beschäftigt sich bei uns ausschließlich mit der Führung von Büchern und der Abrechnung von Löhnen für unsere Mandanten und bietet so die Gelegenheit diese Art von Aufgaben ganz oder teilweise kosteneffizient und verlässlich auszulagern. Auch in diesem Bereich ist die Leistungserbringung eng mit unseren übrigen Leistungsbereichen verzahnt, so dass der Informationsfluss schnell und umkompliziert Synergien im Interesse unserer Mandanten sicherstellt.
Unsere Leistung umfasst dabei die Erstellung der eigentlichen Lohnabrechnung, Lohnsteueranmeldung, Sozialversicherungsmeldung, der Lohnjournale und von Zahlungsinformationen. Sowohl die Zahlungs- als auch die buchhaltungsrelevanten Daten werden auf Wunsch in importierbarer Form bereitgestellt. Ebenfalls optional ist die unmittelbare Ausfühung von Zahlungen auf Basis einer eingeschränkten Bankvollmacht.
Steuergestaltung
Eine qualitativ hochwertige Deklarationsberatung ist das Fundament für eine langfristige, von Vertrauen geprägte Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Die daraus gewonnen Erkenntnisse sind wertvolle Anknüpfungspunkte für die Gestaltungsberatung. Auf Wunsch berichten wir Ihnen im Rahmen einer Steuergestaltung auch fortlaufend über Ihre steuerliche Situation.
Vertretung in streitigen Verfahren
Sollten steuerliche Standpunkte nur noch streitig durchsetzbar sein, vertreten wir Sie mit unseren Steueranwälten und Steuerberatern sowohl gegenüber der Finanzverwatung als auch gegenüber sämtlichen gerichtlichen Instanzen. Als echter Partner behalten wir stets die Möglichkeit einer einvernehmlichen Einigung im Auge. Über Risiken und Chancen sowie über mit der Durchsetzung verbundenen Kosten beraten wir Sie von Anfang an offen und vollumfänglich.
Nationale und grenzüberschreitende Fallgestaltungen
Global denken, regional handeln und international erfolgreich sein: Nach diesem Grundsatz begleiten Sie unsere Steuerspezialisten bei sämtlichen Inbound- und Outbound-Investitionen.
Eine günstige Konzernsteuerquote kann sich nur auf der Grundlage einer sorgfältig erstellten Verrechnungspreisstruktur aufbauen lassen. Darum stehen im Fokus unserer Optimierung insbesondere das internationale Steuergefälle, die Vermeidung von Verlustinseln und die Finanzierbarkeit Ihrer Investitionen.
Ferner ist das Thema Verrechnungspreisdokumentation eines der wenigen im deutschen Steuerrecht, bei dem selbst einem sonst ordentlichen Steuerpflichtigen nicht-verhandelbare Bußgelder drohen.
Erbschaftssteuern, Unternehmensnachfolge und Erbschaftsteuerplanung
Nur durch rechtzeitige und gründliche Planung werden die Vermögenswerte von heute für morgen erhalten und ausgebaut. Spätestens im Rahmen einer Erbauseinandersetzung müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen keinen Liquiditätsrisiken ausgesetzt wird.
Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten und gestalten Sie im Dialog mit uns Ihre Unternehmens- und Vermögensnachfolge aktiv und steueroptimal. Wir beraten Sie ausführlich hinsichtlich der Ausarbeitung von Eheverträgen, Testamenten und Erbverträgen. Selbstverständlich berücksichtigen wir dabei auch mögliche Pflichtteilsrechte und Möglichkeiten zur vorweggenommenen Erbfolge. Auch mit Stiftungslösungen und Wohnsitzverlagerungen sind wir vertraut.
Steuerstrafrechtliche Beratung und Selbstanzeige
Frühzeitige Beratung ist der beste Schutz vor strafrechtlichen Risiken. Das gilt insbesondere für das Steuerstrafrecht. Wir schützen Sie vor hastigen und unüberlegten Entscheidungen.
Schon die Abgabe einer falschen oder unvollständigen Steuererklärung kann zu steuerstrafrechtlichen Risiken führen. Effektive Beratung in Fällen einer Selbstanzeige erfordert Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft. Da sind Sie bei unseren Steuerrechtlern in guten Händen.