Steuerabzug nach § 50a EStG bei Softwareauftragsentwicklung

Steuerabzug nach § 50a EStG bei Softwareauftragsentwicklung

Hintergrund des Schreibens Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 2. August 2022 zur steuerlichen Behandlung von Vergütungen im Zusammenhang mit Softwareentwicklung Stellung genommen. Hintergrund ist die Reform des Urheberrechts (UrhG) zum 7. Juni 2021, wobei insbesondere die Änderungen der urheberrechtlichen Bestimmungen für Computerprogramme im Hinblick auf…