Umsatzsteuer: Aktuelles zum Vorsteuervergütungsverfahren
International agierende Unternehmen werden vielfach mit ausländischer Umsatzsteuer belastet. Diese kannkeinesfalls in der eigenen inländischen Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. Jahreserklärung abgezogen werden. Sofern die Unternehmen nicht im jeweiligen ausländischen Staat selbst erklärungspflichtig sind, greift das wesentlich einfachere Vorsteuer-Vergütungsverfahren. Mit dessen Neuregelung im Jahr 2010 wurde zumindest die Erstattung zwischen den EU-Mitgliedstaaten…