Zur Anwendbarkeit der Pauschalbesteuerung bei Betriebsveranstaltungen

Zur Anwendbarkeit der Pauschalbesteuerung bei Betriebsveranstaltungen

Fällt aus Anlass von Betriebsveranstaltungen Arbeitslohn an, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer insoweit mit einem Pauschalsteuersatz von 25 % erheben (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG). Zur Frage, ob die Pauschalbesteuerung auch dann angewendet werden kann, wenn die Betriebsveranstaltungen nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen, hat sich das…

Überstundenvergütung – Arbeitnehmer bleiben darlegungs- und beweispflichtig

Überstundenvergütung – Arbeitnehmer bleiben darlegungs- und beweispflichtig

Für die Vergütung von Überstunden müssen Arbeitnehmer auch künftig deren Umfang nachweisen und dass der Arbeitgeber sie angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt hat. Diese prozessualen Grundsätze werden durch die auf Unionsrecht beruhende Pflicht zur Einführung eines Systems zur Messung der vom Arbeitnehmer geleisteten täglichen Arbeitszeit nicht verändert, so das…