Grundsatzurteil zur Arbeitszeiterfassung: Das BAG kommt dem Gesetzgeber bei der Erfassung der Arbeitszeit zuvor
Mit seiner Entscheidung vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) sorgt das BAG für einen Paukenschlag. Danach gilt die vom EuGH vorgegebene Pflicht aller Arbeitgeber, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen, bereits jetzt. Dies dürfte weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige Praxis haben. Der Fall und die Entscheidung…