Betriebsveranstaltungen: Berücksichtigung von „No-Show-Kosten“
Arbeitslohn kann nicht nur in bar, sondern auch durch jedwede Form geldwerter Vorteile geleistet werden. Lohnsteuerlich stellen die Zuwendungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen und Ausnahmen grundsätzlich solch einen „geldwerten Vorteil“ dar. Für die Ermittlung des ggf. lohnsteuerpflichtigen Anteils sind alle damit unmittelbar…