Hinweis Für Steuerpflichtige, die Grundbesitz im Einzelunternehmen halten, ist die Entscheidung des FG Sachsen ein sehr positives Signal. Theoretisch zwar denkbare, aber oftmals gestaltungsintensive und langfristige Umwege zur Vermeidung der Grunderwerbsteuer wären in vergleichbaren Fallkonstellationen nicht mehr nötig. Allerdings steht die Entscheidung des BFH über die seitens der Finanzverwaltung eingelegte Nicht-zulassungsbeschwerde (Az. II B 47/21) noch aus.