Bundesrat stimmt Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes zu
Der Bundesrat hat am 7.5.2021 dem vom Deutschen Bundestag am 21.4.2021 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes zugestimmt. Das Gesetz reduziert den Schwellenwert von 95 % in den verschiedenen Vorschriften des § 1 GrEStG auf 90 % und verlängert die dort vorgesehenen zeitlichen Fristen von fünf auf zehn Jahre. Zudem wird eine dem für Personengesellschaften geltenden § 1 Abs. 2a GrEStG vergleichbare Vorschrift für Kapitalgesellschaften in § 1 Abs. 2b GrEStG eingeführt.