Zur Anwendbarkeit der Pauschalbesteuerung bei Betriebsveranstaltungen
Fällt aus Anlass von Betriebsveranstaltungen Arbeitslohn an, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer insoweit mit einem Pauschalsteuersatz von 25 % erheben (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG). Zur Frage, ob die Pauschalbesteuerung auch dann angewendet werden kann, wenn die Betriebsveranstaltungen nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen, hat sich das…