Lohnsteuer: zusätzlich zum Arbeitslohn erbrachte Leistungen
Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn durch den Arbeitgeber erbrachte Leistungen können nach besonderen Regelungen des EStG steuerfrei sein oder pauschal besteuert werden – z. B. Kindergarten- oder Fahrtkostenzuschüsse, freie Internetnutzung u. a. Mit dem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 01.08.2019 (Az. VI R 32/18) hat der BFH den Anwendungsbereich dieser…