Überstundenvergütung – Arbeitnehmer bleiben darlegungs- und beweispflichtig
Für die Vergütung von Überstunden müssen Arbeitnehmer auch künftig deren Umfang nachweisen und dass der Arbeitgeber sie angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt hat. Diese prozessualen Grundsätze werden durch die auf Unionsrecht beruhende Pflicht zur Einführung eines Systems zur Messung der vom Arbeitnehmer geleisteten täglichen Arbeitszeit nicht verändert, so das…