Taxifahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nur mit Entfernungspauschale absetzbar
Die arbeitstäglichen Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sind grundsätzlich pauschal für jeden vollen Entfernungskilometer anzusetzen, und zwar unabhängig davon, welches Verkehrsmittel genutzt wird. Derzeit ist für die ersten 20 Entfernungskilometer ein Wert i.H.v. EUR 0,30 und ab dem 21. Entfernungskilometer ein Wert i.H.v. EUR 0,35 (Veranlagungszeitraum 2021) bzw….