Geschäftsführer muss Compliance-Struktur einrichten!
Im Rahmen seiner Tätigkeit obliegen einem Geschäftsführer diverse Sorgfalts-, Überwachungs- und Organisationspflichten. Kommt er diesen nicht ordnungsgemäß nach, haftet er gegenüber der Gesellschaft für den entstandenen Schaden. Das OLG Nürnberg konkretisierte in seinem Urteil vom 30.03.2022 (Az. 12 U 1520/19) den Umfang dieser Pflichten. Im Streitfall gab eine GmbH…