Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen
Für Zwecke der zu ermittelnden Gewerbesteuer wird der Gewinn aus Gewerbebetrieb durch Hinzurechnungen und Kürzungen modifiziert. Um an die objektive Leistungsfähigkeit des Gewerbebetriebs unabhängig von der Ausstattung mit Eigen- oder Fremdkapital anknüpfen zu können, ist u.a. ein Viertel der Summe bestimmter, in unterschiedlichen Höhen zu berücksichtigender Entgelte für fremdes…