Mieterabfindungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten
Abfindungszahlungen an Mieter zur vorzeitigen Räumung stellen nach BFH-Rechtsprechung originäre Herstellungskosten dar, wenn mit diesen Zahlungen das Ziel einer Neubebauung verfolgt wird. Das FG Münster hatte in seinem Urteil vom 12.11.2021 (Az. 4 K 1941/20 F) die Rechtsfrage zu klären, ob entsprechende Mieterabfindungen auch als sog. anschaffungsnahe Herstellungskosten (§ 6…