Rückstellung für Verpflichtungen aus einem Kundenbindungsprogramm
Die Passivierung einer Rückstellung für Verpflichtungen aus einem personifizierten Kundenbindungsprogramm, in dessen Rahmen sich ein Unternehmen verpflichtet, bei zukünftigen Einkäufen Rabatte zu gewähren, ist insbesondere bei steuerlichen Außenprüfungen ein regelmäßiges Streitthema zwischen Steuerpflichtigem und Finanzamt. So hatte sich der BFH in seinem Urteil vom 29.09.2022 (Az. IV R 20/19) mit…