Keine Einkommensteuer auf Veräußerungsgewinn für häusliches Arbeitszimmer
Realisierte Wertsteigerungen von im Privatvermögen gehaltenen Grundstücken und Gebäuden werden grundsätzlich im Rahmen sog. privater Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 EStG) besteuert, wenn bei ihnen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Die Veräußerung einer den eigenen Wohnzwecken dienende Immobilie stellt…